… so titelte das Meininger Tageblatt in einem Artikel, der am 9. Januar 2013 erschienen war. Grund ist, dass Rhönblick-Bürgermeister Dellfried Steppa über den Gemeinschaftsvorsitzenden der VG Hohe Rhön, Manfred Beetz, bei den Mitgliedsgemeinden angefragt hatte, ob diese sich vorstellen können, die Gemeinde Rhönblick in die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön aufzunehmen. Dies sieht die Gemeinde Rhönblick als eine mögliche Variante für die Zukunft. Natürlich will man lieber eine eigenständige Verwaltung behalten, aber die aktuellen Einwohnerzahlen zwingen die Gemeinde nun, sich nach Alternativen umzuschauen.

Leserbrief von Alexander Schmitt zum oben genannten Artikel:

Es wird sich wohl auf absehbare Zeit einiges an den Strukturen der Gemeinden in Thüringen ändern – vor allem, soweit es die kleineren Kommunen betrifft – dazu zähle ich alle Rhöngemeinden. Die Bildung einer größeren Verwaltungsgemeinschaft aus der VG „Hohe Rhön“ und der Einheitsgemeinde Rhönblick kann ich mir durchaus vorstellen. Damit hätte dieses Gebilde rund 8.000 Einwohner – und alle Beteiligten hätten vor allem Eines: Weniger Druck.

Druck könnte nämlich auch schon bald die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön bekommen; gibt es doch einen – wenn auch wegen Uneinigkeit in der Landesregierung zurzeit auf Eis gelegten – Gesetzesentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Danach sollen künftig keine neuen Verwaltungsgemeinschaften mehr gebildet werden, bestehende müssen mindestens 5.000 Einwohner haben.

Angesichts der aktuellen Einwohnerzahlen der VG Hohe Rhön mit rund 5.200 könnte es damit in ein paar Jahren eng werden.

Dass eine solche „Mindestgröße“ für Verwaltungsgemeinschaften überhaupt in Erwägung gezogen wird, halte ich persönlich schon für ziemlich merkwürdig, hatte der Gesetzgeber genau diese Regelung doch erst im Jahr 2008 aus der Kommunalordnung gestrichen. Umgesetzt wurde diese Änderung damals in einem „Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen“ – man könnte also sagen, dass man sich mit der Wiedereinführung der 5.000er-Grenze zurückentwickeln würde – ein interessanter Tatbestand.

Vom oben genannten Druck befreit, könnten sich dann innerhalb der neuen „Groß-VG“ durchaus einzelne Gemeinden zu Einheitsgemeinden zusammenschließen, was vor allem für die Kleinsten eine Alternative wäre. Bis irgendwann dann vielleicht einmal eine große Einheitsgemeinde zusammengewachsen ist.

Den Vorschlag, als ersten Schritt eine „Groß-VG“ zu bilden, hatte ich auch schon im Rahmen der Gespräche mit der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Feldatal“ Ende 2011 gemacht – dieser fand damals leider keine Beachtung.

Natürlich kann ich als Bürgermeister von Frankenheim den Wunsch der Gemeinde Rhönblick nachvollziehen, vorrangig weiterhin die komplette Selbständigkeit zu behalten. Hatten sich die Frankenheimer in den 90er Jahren doch selbst vehement dagegen geweht, die eigene Verwaltung aufzugeben. Höchstrichterlich wurde man letztendlich in die VG Hohe Rhön eingegliedert. Natürlich wäre es heutzutage nicht mehr finanzierbar, mit knapp 1.200 Einwohnern eine eigene Verwaltung zu betreiben; das haben auch die Frankenheimer mittlerweile akzeptiert.

In einer gemeinsamen Verwaltungsgemeinschaft würden alle Gemeinden weiterhin ihre Selbständigkeit behalten – und ich könnte mir vorstellen, dass gerade das weiterhin im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger ist. Nichts desto trotz müssen die Gemeinden in bestimmten Bereichen enger zusammenarbeiten, als Beispiele seien hier wieder mal der Tourismus und der Bauhof genannt – letzteres wird zwischen Frankenheim und Birx z.B. bereits praktiziert – die Kooperation soll künftig weiter ausgebaut werden.

Zusammenarbeit, und damit Kostensenkungen und Qualitätsverbesserungen, gehen also auch zwischen selbständigen Gemeinden – man muss eben nur wollen!