Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat festgelegt, dass in der Zeit vom 07.10.2010 bis 09.10.2010 trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf.
Bedingung ist, dass das Schnittgut von nicht gewerblich genutzten Grundstücken stammt. Die Verbrennungen dürfen nur außerhalb der bebauten Ortslage stattfinden.
Es sind weitere Anforderungen einzuhalten. Diese finden Sie als pdf-Datei zum Downloaden:
Download Infoblatt „Verbrennen von Pflanzenabfällen“ (pdf-Datei 54 KB)