Die Amtszeit für Schiedspersonen in der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ läuft im Februar 2012 aus.
Das Ehrenamt der Schiedsperson (Schiedsmann/Schiedsfrau) sowie der stellvertretenden Schiedsperson muss neu besetzt werden.
Der Schiedsstellenbereich umfasst die Gemeinden Aschenhausen, Birx, Erbenhausen, Frankenheim/Rhön, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz, Oberweid und Unterweid.
Die Schiedspersonen muss den räumlichen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse in dem genannten Schiedsstellenbereich haben, dort bekannt sein und Autorität besitzen. Den Streitparteien sollen sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Außerdem müssen sie als Persönlichkeit und durch Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich für den Freistaat Thüringen tätig.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Gemeinderäte für die Dauer von 5 Jahren ab dem 01. März 2012.
Interessierte Einwohner im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 31. Dezember 2011 bei der
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön
Ordnungsamt
Hauptstraße 18
98634 Kaltensundheim
schriftlich um das Ehrenamt bewerben.