Auf dem Friedhof in Frankenheim gibt es ein sogenanntes „Kriegsgrab“ aus dem 2. Weltkrieg. Hier ruht der Soldat Gerhard Böhnke, der am 5. April 1945, also rund einen Monat vor Ende dieses Krieges, bei Frankenheim ums Leben kam.
Kriegsgräber sind in Deutschland gesetzlich geschützt und müssen zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt erhalten bleiben.
Während des vergangenen Jahres wurde das Frankenheimer Soldatengrab auf Antrag der Gemeinde Frankenheim durch den Steinmetzbetrieb Krieg aus Dreißigacker fachgerecht restauriert; dazu gehören eine neue Einfassung, eine Platte sowie die Aufarbeitung des vorhandenen Eisenkreuzes.
Die Arbeiten wurden vor Kurzem abgeschlossen.
Die dabei entstandenen Kosten in Höhe von rund 1.850 € wurden der Gemeinde im Übrigen vollständig vom Freistaat Thüringen erstattet.