Eine der zentralen Baumaßnahmen, die wir in diesem Jahr unter Federführung unseres Bauhof-Teams durchführen wollten, ist nun abgeschlossen.
Auf dem Friedhof wurde ein Rasengräberfeld angelegt. Und auch die Grabgebühren wurden in der letzten Gemeinderatssitzung festgelegt.
Das ist eine Form der Bestattung, die in der gemeindlichen Satzung schon seit einigen Jahren vorgesehen ist. Doch fehlte bisher das entsprechende Gräberfeld.
Diese Art der Bestattung gibt es sowohl als normale Erdbestattung, als auch in der Form der Urnenbeisetzung. Eingelassen in ein Rasenfeld, wird als äußeres Zeichen eine Granitplatte verlegt, auf der der Name, Geburts- und Sterbedatum angebracht werden.
Es handelt sich hierbei, im Gegensatz zur „Grünen Wiese“, also nicht um eine anonyme Bestattung.
Bereits Ende vergangenen Jahres machte sich der Gemeinderat Gedanken, um diesen Teil des Friedhofes würdig zu gestalten.
Auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe, der neben Gemeinderats- mitgliedern auch Pfarrer Alfred Spekker, Tilo Friedrich und Friedhofswart Karl Dietzel sowie Steven Gutmann als Vertreter der Friedhofsverwaltung angehörten, wurde die Anlage gestaltet.
Man entschied sich für einen gepflasterten Weg, mit einem zentralen Gedenkstein am Ende, auf dem ein Kreuz angebracht wurde. Das Kreuz wurde von der Firma Beck aus Cortenstahl angefertigt – dieses Material nimmt nach einiger Zeit eine rostbraune Farbe an (ohne aber weiter zu rosten) und symbolisiert auch so die Vergänglichkeit des menschlichen Daseins.
Die Bepflanzung wurde vom Blumenshop Anneliese Friedrich gestiftet, vielen Dank auch dafür.
Weitere Auskünfte zu dieser Art der Bestattung gibt Ihnen natürlich auch gerne die Friedhofsverwaltung der VG Hohe Rhön (Tel. 036946 – 2160).
Grabgebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 auch die Gebührensätze festgelegt, die bisher in der Satzung nicht vorgesehen waren. Zwar war bereits der Gebührensatz für die Bestattung in einem Rasengrab als Erdbestattung festgelegt, jedoch nicht in der Variante als Urnenbestattung.
Die Gebührensätze für die Rasengräber sind höher als die für ein „normales“ Grab. Dies resultiert daraus, dass die Fläche von der Gemeinde gepflegt werden muss und hier ein gewisser Aufwand entsteht. Dafür haben die Angehörigen allerdings keine Kosten für die laufende Pflege (Bepflanzung u.ä.).
Bei der Festlegung des Gebührensatzes für Rasengräber als Urnenbestattung ist der Gemeinderat bewusst unter der Gebühr für die „grüne Wiese“ geblieben – der vergleichsweise hohe Satz für die „grüne Wiese“ war damals wohl auch eine politische Entscheidung.
Gebühr gesamt | Gebühr / Jahr | Ruhezeit | ||
Erdbestattung | Reihengrab |
300 €
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10 € | 30 Jahre |
Erdbestattung | Rasengrab |
600 €
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20 € | 30 Jahre |
Erdbestattung | grüne Wiese (anonym) |
nicht möglich
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Urnenbestattung | Reihengrab |
225 €
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15 € | 15 Jahre |
Urnenbestattung | Rasengrab |
450 €
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30 € | 15 Jahre |
Urnenbestattung | grüne Wiese (anonym) |
525 €
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35 € | 15 Jahre |