Bekanntlich hat das Land das sogenannte Vorschaltgesetz und damit die Vorgaben für die Gebietsreform beschlossen und damit auch beispielsweise künftige Mindestgrößen für Gemeinden vorgegeben.
Wer aber nun glaubt, das sei alles bereits in Stein gemeißelt, verkennt meiner Meinung nach die aktuelle Lage.
Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ hatte im Herbst letzten Jahres ein Volksbegehren gegen das besagte Gesetz und die Gebietsreform angestoßen. Da die Landesregierung gegen dieses Volksbegehren im Januar 2017 Klage eingereicht hat, wird das weitere Verfahren zwar bis zur Entscheidung des Gerichtes vorerst unterbrochen, dennoch scheint sich derzeit einiges zu bewegen in Punkto Gebietsreform.
Der besagte Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“ hatte am Mittwoch, dem 15.02.2017, zu einer Mitgliederversammlung nach Weimar geladen. Da die Gemeinde Frankenheim Mitglied im Verein ist, bin ich gemeinsam mit meinem Stellvertreter Marko Deglow dorthin gefahren, um uns über den aktuellen Stand und die geplanten Aktivitäten zu informieren.
Ziel war es natürlich auch, im Anschluss den Gemeinderat und die Bürger informieren zu können. Letztendlich möchte ich, auch als stellv. VG-Vorsitzender, die gewonnenen Informationen den anderen Bürgermeistern und Gemeinderäten nicht vorenthalten, damit diese sich ihre Meinung dazu bilden können.
Aus der ehemals kleinen Initiative ist mittlerweile eine landesweite Bewegung geworden, in der über 240 Kommunen sowie über 30 Privatpersonen Mitglied sind.
Die Versammlung zeigte, dass der Verein professionell, mit viel Engagement und Hintergrundwissen geführt wird.
Die Unterstützung für den Verein, und damit auch das Volksbegehren, kann man auch am Teilnehmerkreis der Versammlung erkennen: Es konnten unter anderem die Oberbürgermeister aus Weimar und Gera, mehrere Landtagsabgeordnete, darunter Wolfgang Fiedler (CDU), mehrere Landräte, darunter Martina Schweinsburg (Präsidentin des Landkreistages) und Ralf Rusch (Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes) begrüßt werden.
Ein Thema der Mitgliederversammlung war das Ergebnis der Gespräche mit der Landesregierung, hatte doch Ministerpräsident Ramelow im Januar angekündigt, mit den Gemeinden und dem Verein sprechen zu wollen. Hierbei sollten neue Alternativvorschläge unterbreitet werden.
Bei den bisher geführten Gesprächen mit der Staatskanzlei gab es leider ein solches Angebot seitens der Landesregierung nicht, führte der Vorstand aus. Es wurde in den Gesprächen versprochen, die besprochenen Punkte an den Ministerpräsidenten weiterzugeben. Es besteht weiterhin das Angebot für ein nächstes Gespräch.
Der Verein richtete beim letzten Gespräch auch die Forderung an die Landesregierung, die Freiwilligkeitsphase für freiwillige Fusionen (derzeit bis 31.10.2017) zumindest so lange zu verlängern, bis über die Klage der Regierung gegen das Volksbegehren entschieden ist. Bleibt abzuwarten, was daraus wird.
Da nach derzeitiger Sach- und Rechtslage die geplante Unterschriftensammlung im Rahmen des Volksbegehrens nicht vor Ende der Freiwilligkeitsphase durchgeführt werden kann, hat sich der Verein zu einer neuen Aktion entschieden – dem „Thüringer Bürgeraufruf“ – hier sollen unter ähnlichen Umständen wie bei der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren mindestens 200.000 Unterschriften gesammelt werden – um der Landesregierung zu zeigen, wie die Meinung der Bevölkerung ist und diese zum Umlenken zu bewegen. Die Aktion ist als „Appell an die Landesregierung“ zu verstehen und soll ab 20. März starten.
Generell scheint es so, dass in die Problematik um die Gebietsreform Bewegung kommt, die Zeichen sprechen dafür, so der Vorstand – das sehe man beispielsweise daran, dass es am Morgen der Mitgliederversammlung die konkrete Nachricht gab, dass ein Alternativvorschlag vorgelegt werden soll, der aber bis zur Sitzung nicht eingetroffen war. Vielleicht kam die erneute Ankündigung eines Vorschlages seitens der Landesregierung ja deshalb, um den Start der Unterschriftensammlung zu verhindern, wurde in der Versammlung vermutet.
Es wurde sehr deutlich gemacht, dass sich die Gemeinden durch die aktuell unklare und undurchsichtige Lage nicht verunsichern lassen sollen. Wie die stellvertretende Vorsitzende des Vereins, Rechtsanwältin Sabine Kraft-Zörcher, erläuterte, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, vor Mitte Oktober 2017 einen Antrag auf freiwillige Fusion zu stellen. Mit den Nachbarn zu reden, sich abzusprechen und zu verhandeln, damit man im Fall der Fälle nicht unvorbereitet ist, ist natürlich wichtig, führte sie weiter aus. „Aber Beschlüsse fassen und entsprechende Anträge stellen sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt wirklich nur dann, wenn sie damit rundum zufrieden sind, auch wenn das Gesetz wieder aufgehoben wird.„ Denn vollzogene Fusionen würden danach nicht wieder rückgängig gemacht. Ihrer Meinung pflichteten mehrere Redner im Anschluss bei.
Auch aus finanzieller Sicht, im Hinblick auf die „Hochzeitsprämie“, spielt es keine Rolle, ob ein entsprechender Fusionsantrag jetzt oder Ende Oktober gestellt wird, es gibt hier kein „Windhundverfahren“ nach dem Motto, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Diese finanzielle Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen ist im Vorschaltgesetz genau geregelt – danach werden die Gelder erst nach der umgesetzten Fusion – an die neu gebildete oder erweiterte Gemeinde – ausgezahlt. Und diese Gelder werden wohl vorrangig dazu benötigt, um die Kosten, die durch die Neustrukturierung zwangsläufig entstehen, zu decken.
Leider werden zum Thema Gebietsreform derzeit viele Gerüchte und Falschmeldungen verbreitet, um die Entscheidungsträger zu verunsichern und unter Druck zu setzen. Auch deshalb sollten alle Beteiligten besonnen vorgehen.
Da die Unterschriftensammlung vom 20.03. bis 20.07. durchgeführt werden soll, gibt es im Oktober, also rechtzeitig vor dem derzeitigen Ende der Freiwilligkeitsphase, noch genügend Zeit, um die Beschlüsse zu fassen und die Anträge zu stellen. Bis dahin sollte eigentlich klar sein, wohin die Reise geht.
Wir planen nun eine öffentliche Veranstaltung in der Hochrhönhalle im Rahmen der Unterschriftensammlung – mit Informationen und Diskussion mit kompetenten Gästen.
Hier ein Video des mdr zur Mitgliederversammlung vom 15.02.2017: