Der Freistaat Thüringen hat am 12. Mai 2020 eine weitere „Corona-Verordnung“ erlassen, mit der weitere Lockerungen von derzeit geltenden Beschränkungen und Verboten eingeführt werden.

Leider sind die Regelungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten werden, teilweise schwammig und ungeau formuliert.

Auch wenn in der Presse schon Einzelheiten zu lesen waren, müssen viele Dinge, wie beispielsweise die Wiedereröffnung der Kindergärten (außerhalb des Notbetriebes), durch die Gemeinden organisiert und vorbereitet werden.

Wir werden an dieser Stelle nach und nach, aber natürlich zeitnah, über die verschiedenen neuen Regelungen informieren.