Am Donnerstag, 16. Juli 2020, tritt eine neue Thüringer Verordnung zu den Corona-Einschränkungen in Kraft. Sie gilt bis 30. August 2020. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung gibt es nur kleine Änderungen. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin in Kraft. So ist im ÖPNV, in Taxen und Reisebussen sowie in allen Ladengeschäften weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Es gilt auch weiterhin die Empfehlung einen Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metern zu Personen anderer Haushalte einzuhalten und den Kontaktpersonenkreis möglichst konstant zu halten.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Besuchsregel in Krankenhäusern, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen usw. wird erweitert auf
- zwei Besuche pro Bewohner/in bzw. Patient/in für bis zu zwei Stunden pro Tag
Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:
- Gaststätten
- öffentliche Veranstaltungen
- Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
- Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
- Kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos etc.)
Bis 30. August bleiben weiterhin geschlossen:
- Diskotheken, Clubs
- Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote
Der vollständige Text der neuen Verordnung ist unter www.lra-sm.de > Coronavirus > Allgemeinverfügungen, Erlasse und Rechtsverordnungen veröffentlicht. Hier finden Sie auch weitere Informationen etwa zu Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünften.