Hiermit möchte ich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Frankenheim noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch private Projekte im Rahmen der Dorferneuerung / Dorfentwicklung finanziell gefördert werden können.
Frankenheim ist bis 2023 sogenannter Förderschwerpunkt – entsprechende Anträge für das Jahr 2021 müssen bis zum 15. Januar 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum, Zweigstelle Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen eingereicht werden.
Bei der Antragstellung berät und betreut Sie das von der Gemeinde beauftragte Architekturbüro Roßbach, Gustav-Friedrich-Höfling-Straße 2 in 98630 Römhild, Tel. 036948 22 999-0, E-Mail: a-buero@architekt-rossbach.de gerne.
Die Beratung ist kostenfrei. Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit dem Büro Roßbach in Verbindung. Hier erfahren Sie auch, was alles gefördert werden kann. Grundsätzlich ist alles förderfähig, was die Außenhülle von Gebäuden betrifft bzw. auch Außenanlagen – Näheres erfahren Sie im Beratungsgespräch.
Es besteht als privater Antragsteller die Möglichkeit, bis zu drei Projekte gefördert zu bekommen. Die Förderhöhe beträgt 35 %, jedoch maximal 15.000,00 € pro eingereichtem Projekt.
Alexander Schmitt
Bürgermeister