Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen – Hebesätze für die Grundsteuern festgelegt

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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim hat am vergangenen Dienstag, dem 29. April 2025, den Haushalt für das Jahr 2025 verabschiedet.

Der Hauptgrund dafür, dass der Haushalt in diesem Jahr erst so spät beschlossen wurde, lag darin, dass der Freistaat Thüringen seinen Haushalt auch erst Anfang April beschlossen hatte und somit erst seitdem die genauen finanziellen Rahmenbedingungen für die Gemeinde Frankenheim feststehen. Wichtig hierbei war nämlich, dass es auch in 2025 „Sonderzuweisung zur Stärkung kleiner kreisangehöriger Gemeinden“ gibt, die in den letzten Jahren immer mit dem Landeshaushalt in die Wege geleitet wurde. In diesem Rahmen bekommt die Gemeinde Frankenheim 75.000 EUR zusätzlich für den Verwaltungshaushalt. Ehrlicherweise muss man sagen, dass es ohne diese Sonderzuweisung sehr schwierig geworden wäre, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. So haben wir es aber geschafft.

Der gemeindliche Haushalt besteht aus zwei Teilen:

  • dem Verwaltungshaushalt: hier wird das laufende Geschäft abgewickelt
  • und dem Vermögenshaushalt: hier werden die Investitionsmaßnahmen veranschlagt, inkl. Fördermitteln und Tilgung für Kredite

Beide Teilhaushalte müssen „ausgeglichen“ sein, das heißt Einnahmen und Ausgaben müssen gleich hoch sein. Es gibt dabei im Verwaltungshaushalt eine Ausgabe-Haushaltstelle (Kostenstelle) mit dem Namen „Zuführung zum Vermögenshaushalt“ – hier wird der Überschuss des Verwaltungshaushaltes in den Vermögenshaushalt transferiert, wo die gleiche Summe dann als Einnahme auftaucht. Das hat den Hintergrund, dass der Verwaltungshaushalt (also das laufende Geschäft) sich selbst tragen soll und der Überschuss mindestens so hoch sein muss, wie die ordentliche Tilgung der Kredite im Vermögenshaushalt. Wenn diese Voraussetzungen geben sind, spricht man davon, dass die „dauernde Leistungsfähigkeit“ der Gemeinde nachgewiesen wurde. Eine wichtige Voraussetzung, dass der Haushalt bei der Kommunalaufsicht für ordnungsgemäß befunden wird.

In diesem Jahr konnte dies nur erreicht werden, weil eine Entnahme aus der Rücklage der Forstbetriebsgemeinschaft (also dem Gemeindewald) in Höhe von 71.700 EUR veranschlagt wurde (zum Jahresbeginn befanden sich hier rund 130.000 EUR in der Rücklage). Man sieht also, dass man dieses Verfahren nicht beliebig wiederholen kann. Es muss sich definitiv etwas bei der Finanzierung der Kommunen ändern, weil sonst ganz schwere Zeiten auf uns zukommen. Und wir halten dabei fest: Wir haben keinen Luxus im Gemeindehaushalt!

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Grundsteuer / Grundsteuerreform

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ab 01.01.2025 musste die Gemeinde Frankenheim auch die sogenannten Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (Wohn- und Geschäftsgrundstücke) neu festsetzen.

Wir haben dies, wie bisher auch, jetzt im Rahmen der Haushaltssatzung getan. Sobald nun die Satzung von der Kommunalaufsicht freigegeben wurde, wird diese veröffentlicht und im Anschluss können die Bescheide für das Jahr 2025 durch die Verwaltungsgemeinschaft erstellt und versendet werden.

Auch hier mussten wir die finanzielle Gesamtlage betrachten, bevor der Gemeinderat eine finale Entscheidung zur Höhe der Hebesätze festlegen konnte.

Ziel war es, dass die Gesamteinnahmen der Grundsteuer A und Grundsteuer B auch nach der Grundsteuerreform der Gemeinde in gleicher Höhe zur Verfügung stehen wie bisher, es also keine Erhöhung geben muss. Dies konnten wir für den Haushalt 2025 erfreulicherweise umsetzen.

Die Grundsteuereinnahmen werden also im Jahr 2025 in gleicher Höhe veranschlagt wie im Jahr 2024:

  • Grundsteuer A: 1.800 EUR
  • Grundsteuer B: 85.800 EUR

Die Hebesätze, die die Gemeinden festlegen, werden bei der Berechnung der Grundsteuerhöhe mit dem „Grundsteuermessbetrag“ multipliziert, den das Finanzamt für jedes Grundstück individuell aufgrund der Meldung der Eigentümer festgesetzt hat.

Der Gemeinderat hat bei der Neufestsetzung der Hebesätze, wie bereits erläutert, darauf geachtet, dass die GESAMTSUMME gleich hoch bleibt und somit keine generelle Erhöhung der Grundsteuern erfolgt.

Zu beachten ist dabei: Aufgrund der Neubewertung der Grundstücke kann und wird es sicher Verschiebungen geben, das heißt: einige Eigentümer werden mehr und andere werden weniger bezahlen. Dies liegt aber nicht in der Hand der Gemeinde Frankenheim.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 300 % (wie bisher) und der Hebesatz für die Grundsteuer B wird im Rahmen des oben erläuterten Verfahrens von 389 % auf 440 % angehoben.

Die Gewerbesteuer wird nicht angepasst.

Anzumerken ist, dass der Gesetzgeber bereits angekündigt hat, die Grundsteuerreform nochmals zu prüfen und ggf. die gesetzlichen Regelungen anzupassen, um Ungerechtigkeiten auszugleichen.

Hierzu können wir allerdings derzeit noch nicht mehr sagen.