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Landkreis verbietet per Allgemeinverfügung alle Veranstaltungen mit mehr als
50 Personen

Nach dem der Landkreis bereits am Freitag, 13. April 2020, eine Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen mit 100 Teilnehmern erlassen hat, wurde auf Empfehlung des Thüringer Landesverwaltungsamtes und der aktuellen Risikoeinschätzung zur Infektionsbekämpfung durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Allgemeinverfügung herausgegeben, die nunmehr Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt. Der Koordinationsstab des Landkreises hat dies am Samstagnachmittag in seiner Sitzung entschieden und umgesetzt. Veranstalter haben zu prüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind bisher zwei bestätigte COVID-19-Infektionen durch das Gesundheitsamt bestätigt worden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lra-sm.de einzusehen. Sie gilt für öffentliche wie nicht öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. „Wir haben uns für diesen Schritt entschieden, um eine rasche Ausbreitung des Virus mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen“, unterstreicht Susanne Reum, die Leiterin des Koordinationsstabes. „Diese Maßnahmen sind notwendig, da das Robert-Koch-Institut seine Risikogebiete auf Tirol in Österreich und Madrid in Spanien ausgeweitet hat. Auch das Bundesministerium für Gesundheit appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich vor kurzem in Italien, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, auf Kontakte zu verzichten und zwei Wochen lang Zuhause zu bleiben. Wir müssen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, um die Risikogruppen durch das Verhalten aller schützen“, so die Vize-Landrätin weiter.