Neue „Corona-Verordnung“ des Freistaates Thüringen zu Lockerungen von derzeit geltenden Beschränkungen
Corona – Nach Telefonschalte mit Bürgermeistern: In den Kindergärten im Landkreis bis mindestens 25. Mai 2020 nur Notbetreuung möglich
Corona – Nach der Verordnung ist vor der Verordnung: Landratsamt wird auch weiterhin keine Kirmes-Veranstaltungen genehmigen