Am Freitag, dem 12.01.2024, waren wir zu einer Beratung ins Landratsamt eingeladen – Thema war die geplante Schließung der Grundschule Frankenheim – Ziel des Gespräches war es laut Büro der Landrätin, uns die Beweggründe für den Kreistagsbeschluss vom 14.12.2023 noch einmal ausführlich zu erläutern, ebenso sollte auf die Bewertungsmatrix eingegangen werden.
Ich gebe in diesem Artikel die wesentlichen Inhalte ohne Wertung wieder; unterstützt hat mich dabei Stefanie Löppen. Weitergehende Stellungnahmen seitens der Gemeinde und der Arbeitsgruppe zu einzelnen Punkten folgen ggf. in den nächsten Tagen.
Eingeladen waren die vier Bürgermeister aus Birx, Frankenheim, Kaltennordheim (für Unterweid) und Oberweid. Steffen Hohmann (Birx) konnte leider krankheitsbedingt nicht teilnehmen. Daneben waren die Schulleiterin Anna Funk, ihre Stellvertreterin Simone Friedrich, Nicole Pankalla (Elternbeirat), Patrick Engelmann und Jens Graf aus Birx, Stefan Möllerhenn (Förderverein) sowie Stefanie Löppen (Förderverein) und Manja Friedrich mit an Bord. Nicole Pankalla war nicht eingeladen, hat aber dennoch teilgenommen, nachdem der Landeselternsprecher dies dem Landratsamt vorab mitgeteilt hatte. Dass die Presse zu dem Gespräch eingeladen war, hatte uns das Landratsamt vorab nicht mitgeteilt, aber wir hatten natürlich nichts dagegen.
Begrüßt wurden wir von Landrätin Peggy Greiser, Fabian Giesder (Vors. Bildungsausschuss), seiner Stellvertreterin Christiane Barth und Michael Kaufmann (Schulamt). Weiterhin waren Mitarbeiter der Kreisverwaltung und Marko Hildebrand-Schönherr als Pressevertreter anwesend – sein Artikel war am 13. Januar 2024 im Meininger Tageblatt zu lesen.
Eine Erweiterung des Teilnehmerkreises war nach Anfrage durch die Gemeinde Frankenheim nicht angedacht; es wären gerne weitere Gemeinderäte mitgefahren.
Das gut vierstündige Gespräch wurde von Frau Greiser eröffnet. Frau Greiser hob hervor, dass man zeitnah reagiert und zu dieser Besprechung eingeladen habe.
Zunächst stellte ich die Frage, ob das heutige Gespräch als Beteiligung der Gemeinde gewertet wird, die nach dem Schulgesetz erforderlich ist (§ 41); dies wäre nicht im Sinne der Gemeinde Frankenheim gewesen. Herr Giesder beantwortete die Frage mit einem klaren „natürlich nicht“. Die Gemeinde wird daher zum gegebenen Zeitpunkt aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben; die gesetzlichen Anforderungen werden in diesem Rahmen beachtet, wurde uns versichert.
Der weitere Zeitplan
Der Zeitplan seitens des Landkreises sieht vor, den Schulnetzplan, der nun auf Grundlage des am 14.12.2023 beschlossenen Eckpunktepapieres fortgeschrieben werden soll, bis spätestens 31.03.2025 beim zuständigen Ministerium zur Genehmigung einzureichen. Vorher wird dieser nochmal im zuständigen Ausschuss final verabschiedet. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Kreis- und Finanzausschuss der zuständige Ausschuss ist. Dieser tagt öffentlich.
Allerdings bedeutet dies auch, dass es nicht vorgesehen ist, die Angelegenheit nochmals im (gesamten) Kreistag zu behandeln und zu beschließen. Der Kreistag hat den Ausschuss mit der Beschlussfassung somit entsprechend beauftragt.
Die Anmeldung für die Fördermittel zur Sanierung der Schule in Kaltennordheim soll bis 30.06.2024 erfolgen. Laut Förderrichtlinie ist hierfür das Vorliegen eines genehmigten Schulnetzplans notwendig. Der aktuell gültige Schulnetzplan stammt bekanntlich aus dem Jahr 2022 und sieht keine Schulschließungen vor. Für die Beantragung der Fördermittel werde das am 14.12.2023 beschlossene Eckpunktepapier herangezogen, da bis zu diesem Termin (30.06.2024) der neue Schulnetzplan wohl noch nicht ausgearbeitet, beschlossen und genehmigt sei. Auf Nachfrage, ob dies denn ausreicht, wurde mitgeteilt, dass der Landkreis davon ausgehe.
Ist eine Abänderung des Eckpunktepapieres denkbar?
Frau Greiser und Herr Giesder sehen einen klaren Auftrag des Kreistages an die Verwaltung, das beschlossene Eckpunktepapier und damit die Schließung der Grundschule Frankenheim in der Fortschreibung des Schulnetzplanes umzusetzen.
Dieses Ergebnis stehe nun damit fest, wenn sich keine neuen Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen ergeben.
Somit war auch klar, dass am heutigen Tage keine „Verhandlung“ über das Fortbestehen der Grundschule Frankenheim vorgesehen war.
Im Laufe des Gespräches teilten wir natürlich dennoch mit zahlreichen Kommentaren und Fragen unsere Meinung und Argumente mit.
Für den weiteren Fortgang liegt es nun also an uns, Argumente und Lösungsvorschläge selbständig zu bringen, die ggf. eine Änderung noch erwirken können.
Die bisherige Beteiligung
Seitens der Kreisverwaltung und des Ausschusses wurde mitgeteilt, dass man weiterhin der Auffassung sei, dass der Prozess transparent und offen war. Es habe eine umfangreiche Einbindung von Eltern und Kommunen gegeben.
Frau Greiser berichtete, dass hinlänglich bekannt gewesen sei, dass der Schulnetzplan fortgeschrieben werden muss und dass zu Beginn der „Reset-Knopf“ gedrückt wurde. Das heißt, die vormalige Planung wurde auf Null gesetzt.
Wir als Gemeinde hätten uns selbst aktiv einbringen können mit Ideen und Vorschlägen zur künftigen Schulnetzplanung; dies sei nicht erfolgt. Es ist bedauerlich, dass man immer erst tätig wird, wenn Entscheidungen anstehen, hieß es weiter. Frau Greiser fragte weiterhin, welche Lösung wir denn gefunden hätten?
Diese Aussagen stießen bei uns auf Unverständnis. Bürgermeister Thürmer merkte an, dass man seitens des Kreises auf die Kommunen hätte zugehen müssen. Man kann nicht erwarten, dass sich diese bei solch abstrakten formulierten Themen selbst einbringen.
Auf nochmalige Nachfrage von mir, warum die Gemeinde nicht einbezogen wurde, entgegnete Frau Greiser: „Was hätte der Gemeinde kommuniziert werden sollen? Es gab keine Beschlusslage“.
Die Matrix und die Varianten
Die Matrix und deren Systematik wurde uns gezeigt bzw. erläutert. Hier sind 22 Kriterien für alle Schulen des Landkreises gegenübergestellt. Auf einzelne Kriterien wurde näher eingegangen. Natürlich konnten wir in diesem Rahmen keine umfassenden Schlüsse daraus ziehen; dazu muss man sich intensiver und in Ruhe damit befassen.
Auf Nachfrage zur Bedeutung der Matrix wurde uns mitgeteilt, dass hiermit einfach eine Gegenüberstellung aller Kriterien von allen Schulen erstellt wurde; es gibt in der Matrix keine Bewertung und auch keine Reihen- oder Rangfolge für die Schulen; dies sei auch nie das Ziel der Matrix gewesen.
Für die Beschlussfassung im Kreistag seien verschiedene Varianten erarbeitet worden; diese seien aber auch keine direkten Ableitungen aus der Matrix. In die uns vorgeführte Matrix waren die möglichen Auswirkungen der „Variante 7“, also die mit Schließung der Grundschule Frankenheim, eingearbeitet.
Im Kopfbereich der Matrix sind Prozentsätze zu allen Kriterien angegeben. Auf Nachfrage wurde uns erläutert, dass dies eine Gewichtung der Kriterien sei, die vom Gremium festgelegt worden war. Diese Gewichtung sei dann aber nicht angewendet worden, da ja laut Aussage von Herrn Giesder auch keine Rangfolge der Schulen gebildet wurde.
Uns war nach diesen Aussagen nicht vollends klar, welche Rolle die Matrix genau spielt oder gespielt hat – anscheinend war sie nicht maßgebend.
Die Projektblätter zu den einzelnen Varianten wurden in diesem Rahmen nicht gezeigt.
Auch fragte ich an, inwiefern der Kreistag über die verschiedenen Varianten beraten hat – da ich dies aus der Sitzung vom 14.12.2023 nicht in Erinnerung hatte. Frau Greiser teilte dann mit, dass nur die konsensfähige Variante in den Kreistag eingebracht wurde – wer genau vorher diesen Konsens wie hergestellt hatte, erschloss sich uns nicht in Gänze. Jedenfalls waren der Bildungsausschuss und der Kreis- und Finanzausschuss (KFA) damit betraut und der Konsens sei im ranghöchsten Ausschuss, also im KFA, hergestellt worden.
Aussagen aus der Matrix
Natürlich konnten wir in der Kürze der Zeit nicht alle Zahlen genauer betrachten, auswerten und hinterfragen.
Eine Kernaussage ist, dass die Geburtenzahlen in der Hohen Rhön deutlich zurückgehen.
Stefanie Löppen wendete ein, dass die prognostizierten Zahlen von 2021 so nicht eingetroffen sind und dass in allen Schulen derzeit tatsächlich höhere Schülerzahlen zu verzeichnen sind, als in 2021 angenommen. Dies wurde damit beantwortet, dass in den Zahlen aus der Matrix die Gastschüler und Flüchtlinge nicht eingerechnet sind. Dennoch wurde darauf verwiesen, dass die Zahlen aus der Matrix heranzuziehen sind.
Ein weiteres Problem der Schule in Frankenheim ist danach die Auslastung der Räume. Die Berechnung erfolgte aufgrund der vorhandenen Klassenräume im Verhältnis zu den Schülern.
Aus der Runde kam dann die Anmerkung, dass dies eine ungerechte Betrachtung ist wegen dem derzeit festgelegten Einzugsbereich. Eine andere Verteilung der Schüler aus dem Bereich der Hohen Rhön könnte das relativieren.
Dem wurde entgegnet, dass langfristig aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen nur Kaltennordheim als Grundschule benötigt wird.
Ein Kriterium in der Matrix ist auch der Sanierungsbedarf für die kommenden Jahre. Für Frankenheim ist hier ein Bedarf von rund 970.000 Euro angegeben. Wie dieser sich zusammensetzt, konnte in der Besprechung nicht näher erläutert werden, wir bekommen die Informationen aber nachgereicht. Auf meine Frage, warum dann im Schulnetzplan aus 2022 ein Sanierungsbedarf von 200.000 Euro (bis 2027) angegeben war, teilte Frau Greiser mit, dass die Zahl im besagten Schulnetzplan nur überschläglich berechnet wurde.
Die Zahl 970.000 Euro war bereits bei der Infoveranstaltung für die Schulleitungen und Elternbeiräte am 07.12.2023 kommuniziert worden. Es wurde hierbei allerdings nicht berücksichtigt, dass dem auch Fördermittel in Höhe von rund 360.000 Euro entgegenstehen. Somit redet man bei der Schule Frankenheim nur von rund 610.000 Euro Eigenmitteln. Dies ist ziemlich genau auch der Bedarf für die notwendige Sanierung in Kaltenwestheim. Ich merkte dazu weiter an, dass man mit dem gleichen Geld zwei Schulen sanieren kann für den Weiterbetrieb, aber keine vergleichbaren Gebäude hat. Für die Sanierung der Schule Kaltennordheim (Grund- und Regelschule) sind nach einer Schätzung Kosten in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro vorgesehen – hier soll bekanntlich Förderung beantragt geben (60 %). Es wurde seitens der Kreisverwaltung aber auch gesagt, dass es vermutlich nicht bei den 5,3 Millionen bleiben wird.
Die Begründung
Die einzige Begründung, die uns wirklich in der Beratung geliefert wurde, warum die Grundschule Frankenheim zur Schließung ausgewählt wurde, war die, dass die Schülerzahlen in der Hohen Rhön dramatisch zurückgehen und somit künftig nicht mehr drei Schulen bestehen bleiben können.
Dadurch, dass Kaltennordheim im Regionalplan als Grundzentrum ausgewiesen ist, habe man sich dafür entschieden, Kaltennordheim zu sanieren und auszubauen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind bei der Schulnetzplanung nach dem Schulgesetz zu beachten.
Außerdem könnte es sein, dass das Schulgesetz künftig geändert werde und es dann möglicherweise vorgeschrieben sei, dass Grundschulen 2-zügig sein müssen.
Zudem hat man in Kaltennordheim dann die Situation mit der geplanten Campuslösung, dass die Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse gemeinsam unter einem Dach lernen.
Um für Kaltennordheim Fördermittel zu erhalten, muss die Frankenheimer Schule geschlossen werden. Dies war bereits in der Kreistagssitzung gesagt worden.
Es wurde auch mehrfach von Herrn Giesder betont, die Schüler aus Frankenheim allein werden zukünftig auch nicht ausreichen; auch Kaltenwestheim müsse nach der Fertigstellung des Kaltennordheimer Campus neu betrachtet werden, um den Standort Kaltennordheim langfristig zu sichern.
Das Lehrerproblem
Unser Vorschlag lautete, am Standort Kaltennordheim weiter eine einzügige Schule (ggf. als Gemeinschaftsschule) zu betreiben und die beiden anderen Schulen zu erhalten – mit kleineren Klassen.
Darauf wurde wie folgt entgegnet: Es besteht Lehrermangel und da sind „große Klassen mit Lehrern“ besser als „kleine Klassen ohne Lehrer“.
Unsere Frage lautete nun, warum denn Lehrermangel besteht? Hinter der Landesgrenze in Hessen gibt es Beispiele für kleine Schulen – und hier sind zahlreiche Lehrkräfte aus Thüringen tätig. Kleine Klassen sind für Lehrer aus unser Sicht attraktiver – mit dem Argument „großen Klassen“ gewinnt man keine neuen Lehrer.
Frau Greiser und Herr Kaufmann erwiderten, dass die Vergütung in Thüringen sehr gut sei und dass das Schulamt alles dafür tut, um Lehrer zu finden.
Ich gab Herrn Kaufmann in diesem Zuge die Stellungnahmen von drei Lehrerinnen mit anderen Erfahrungen mit.
Die Entwicklung der Schülerzahlen
Herr Kaufmann vom Schulamt bestätigte, dass in der Grundschule Kaltennordheim nach den prognostizierten Zahlen Klassengrößen von 28 Kindern möglich sind.
Auf unsere Rückfrage, ob man das wirklich will, entgegnete Herr Kaufmann, dass das in den Städten bereits üblich sei. Wir waren der Meinung, dass sich der Gesetzgeber bei der Mindestgröße für Klassen von 15 Schülern etwas gedacht hat.
Ich fragte dann nach, warum man uns diesen „Luxus“ nicht gönne, wenn er doch möglich und sinnvoll ist. Dafür gibt es in Städten anderen „Luxus“ – beispielsweise einen gut ausgebauten ÖPNV.
Dies könne man aber nicht vergleichen, wurde entgegnet.
Ebenso wurde nicht auf unseren Vorschlag eingegangen, die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten und Frankenheim, da man hier ein voll saniertes Gebäude hat, als Reserve zu belassen, da eine zweizügige Grundschule in Kaltennordheim, mit den oben genannten Klassenstärken bereits nahe an der Vollauslastung ist.
Frau Greiser merkte zwischenzeitlich an: Wir sind uns alle einig, dass kleine Klassen besser sind.
Frau Pankalla stellte auch die Frage: „Was passiert, wenn Kaltenwestheim aufgrund großer baulicher Mängel zugemacht werden müsste, da dort zukünftig nichts mehr saniert wird? Wo sollen die Kinder dann hin?“ Frau Greiser bat den Pressvertreter, seinen Stift aus der Hand zu legen, sie würde sich nun weit aus dem Fenster lehnen. Da er dieser Bitte nicht nachkam, folgte sie Herrn Giesders Aufforderung, lieber nichts zu sagen. Was auch immer Frau Greiser sagen wollte, blieb ein Geheimnis.
Das Ergebnis des Gespräches
Wir bekommen Teile der Matrix (und hoffentlich auch die Varianten), die den Bereich der Hohen Rhön betreffen. Auf weitergehende Daten hätten wir keinen Anspruch. Die Prüfung, welche der Daten schutzwürdig im Sinne des Datenschutzgesetzes sind, ist noch nicht abgeschlossen.
Herr Kröckel (Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung im Landratsamt) berichtete, dass wir nach der Kommunalordnung grundsätzlich keinen Anspruch auf die Herausgabe hätten, uns aber dennoch Daten zur Verfügung gestellt würden.
Stefan Möllerhenn hakte nach und verwies auf den Antrag des Fördervereins bezüglich der Herausgabe der Matrix auf Grundlage des Thüringer Transparenzgesetzes. Dem wurde entgegnet, dass die Matrix nur ein vorbereitendes Papier sei und somit nicht unter das Gesetz fallen würde. Dies werden wir nochmals prüfen. Herr Kröckel merkte ebenfalls an, dass man noch in der vorgeschriebenen Frist zur Beantwortung des Antrages sei.
Es wurde von Tino Hencl angemerkt, dass eine solche Runde schon viel früher hätte stattfinden müssen. Dann hätte man ggf. auch eine andere Lösung finden können und das Verständnis in der Bevölkerung wäre vermutlich ein anderes gewesen. Dies räumte auch Frau Barth ein, sie werden dies das nächste Mal berücksichtigen.